§ 1 Gültigkeit, Angebote
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der GoPure e.U. (GoPure oder der Unternehmer) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz: AGB). Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennt GoPure nicht an, es sei denn, sie hat ausdrücklich ihrer Geltung schriftlich zugestimmt. Vertragserfüllungshandlungen der GoPure gelten nicht als Zustimmung zu von diesen AGB abweichenden Vertragsbedingungen.
§ 2 Dienstleistungen
Die Erbringung von Dienstleistungen erfolgt ausschließlich nach Ablauf der Rücktrittsfrist des Verbrauchers von 14 Tagen. Wünscht der Verbraucher, dass GoPure noch vor Ablauf der Rücktrittsfrist mit der Vertragserfüllung beginnt, so wird der Kunde von GoPure aufgefordert, der GoPure ein ausdrücklich auf diese vorzeitige Vertragserfüllung gerichtetes Verlangen – im Fall eines außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrags auf einem dauerhaften Datenträger – zu erklären.
§ 3 Rücktrittsrecht gemäß FAGG
Der Kunde, der Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) ist, kann von einem außerhalb der Geschäftsräume des Unternehmers geschlossenen Vertrag oder von einem Fernabsatzvertrag - so keine gesetzliche Ausnahmeregelung greift - innerhalb von 14 Werktagen zurücktreten. Die Rücktrittsfrist beträgt 14 Kalendertage. Sie beginnt bei Verträgen über die Lieferung von Waren mit dem Tag, an dem der Verbraucher oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen hat. Im Falle eines Vertrages über mehrere Waren, die in einer einheitlichen bestellt und getrennt geliefert werden, ab dem Tag, an dem der Verbraucher (Kunde) oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen hat. Es genügt, wenn der die Verbraucher (Kunde) die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet hat. Die Rücktrittserklärung kann mittels Muster- Widerrufsformular, abrufbereit auf www.gopure.at , auch elektronisch erfolgen. Das Rücktrittsrecht besteht nicht bei Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden, die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind, die ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum überschritten wurde (§ 18Abs 1 FAGG).Tritt der Verbraucher (Kunde) vom Vertrag zurück, so hat Zug um Zuger
§ 4 Preise, Zahlungen
Die angegebenen Preise sind - sofern nichts anderes ausdrücklich vermerkt ist, inklusive Umsatzsteuer zu verstehen. Die angegebenen Preise beinhalten nicht die Montageleistung, sofern nichts anderes ausdrücklich vermerkt ist. Die angegebenen Preise beinhalten weiters, alle erforderlichen Leistungen inklusive der Anlieferung. Die Rücknahme von Verpackungen vor Ort ist nur inkludiert, wenn die Montage durch GoPure erfolgt. Bei Selbstmontage kann die Verpackung in den Geschäftsräumen der GoPure zurückgegeben werden. Die Vertreter von GoPure sind berechtigt Anzahlungen entgegenzunehmen. Den Konsumenten wird dafür eine Zahlungsbestätigung übergeben und die Höhe der Anzahlung am Vertrag festgehalten. Vor der Montage der Anlage muss der Restbetrag mittels Banküberweisung oder per Barzahlung übergeben werden. Für diese Barzahlungen wird ebenfalls ein Beleg übergeben. Im Falle des Rücktritts werden Anzahlungen binnen 14 Tagen an den Konsument retourniert, bzw. kann diese in den Geschäftsräumen der GoPure übernommen werden, falls die Rückzahlung noch nicht angewiesen wurde.
§ 5 Zahlungsverzug, Mahnspesen
Bei Zahlungsverzug des Kunden ist der Unternehmer berechtigt, nach seiner Wahl den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens oder Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu begehren. Dies sind bei Verbrauchern: 4 % p.a., bei Unternehmen 9,2 % p.a. über dem Basiszinssatz Der Kunde verpflichtet sich für den Fall des Zahlungsverzugs. die dem Unternehmer entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst bei Unternehmergeschäften jedenfalls einen Pauschalbetrag von EUR 40,- als Entschädigung für Betreibungskosten gemäß § 458 UGB. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt.
§ 6 Annahmeverzug
Hat der Kunde die Ware nicht wie vereinbart übernommen (Annahmeverzug), ist GoPure nach erfolgter Nachfristsetzung berechtigt, die Ware entweder bei sich einzulagern, wofür GoPure eine des % 0,1 Lagergebühr von Bruttorechnungsbetrages pro angefangenem Kalendertag in Rechnung stellen kann, oder auf Kosten und Gefahr des Kunden bei einem dazu befugten Gewerbsmann einzulagern. Gleichzeitig ist GoPure berechtigt, entweder auf Vertragserfüllung zu bestehen oder nach Setzung einer angemessenen, mindestens zwei Wochen umfassenden Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten.
§ 7 Gefahrentragung
Bei Versand der Waren an den Kunden geht die Gefahr für den Verlust oder die Beschädigung der Ware bei Ablieferung an den Kunden auf diesen über.
§ 8 Schadenersatz
Sämtliche Schadenersatzansprüche sind in Fällen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Personenschäden oder bei Verbrauchergeschäften für Schäden an zur Bearbeitung übernommenen Sachen. Das Vorliegen von leichter oder grober Fahrlässigkeit hat, sofern es sich nicht um eine Verbrauchergeschäft handelt, der Geschädigte zu beweisen. Die in diesen AGB enthaltenen oder sonst vereinbarten Bestimmungen über Schadenersatz gelten auch dann, wenn der Schadensersatzanspruch neben oder anstelle eines Gewährleistungsanspruchs geltend gemacht wird.
§ 9 Eigentumsvorbehalt
Alle Waren werden vom Unternehmer unter Eigentumsvorbehalt geliefert und bleiben bis zur vollständigen Bezahlung dessen Eigentum. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dies ausdrücklich erklärt wird, Bei Warenrücknahme ist der Unternehmer berechtigt, angefallene Transport- und Manipulationsspesen zu verrechnen. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware - insbesondere durch Pfändung - verpflichtet sich der Kunde, auf das Eigentumsrecht des Unternehmers hinzuweisen und diesen unverzüglich zu benachrichtigen. Ist der Kunde Verbraucher oder kein Unternehmer, zu dessen ordentlichem Geschäftsbetrieb der Handel mit dem vom Unternehmer erworbenen Waren gehört, darf er bis zur vollständigen Begleichung der offenen Kaufpreisforderung über die Vorbehaltsware nicht verfügen, sie insbesondere nicht verkaufen, verpfänden, verschenken oder verleihen. Der Kunde trägt das volle Risiko für die Vorbehaltsware, insbesondere für die Gefahr des Unterganges, des Verlustes oder der Verschlechterung.
§ 10 Erfüllungsort, Rechtswahl, Gerichtsstand
Als Erfüllungsort gilt der Sitz der GoPure. Die Vertragspartner vereinbaren österreichische inländische Gerichtsbarkeit. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, ist zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten das am Sitz des Unternehmers sachlich zuständige Gericht ausschließlich örtlich zuständig Auf diesen Vertrag ist materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Normen des Internationalen Privatrechts (z. B. EVÜ, Rom I-VO) und des UN-Kaufrechtes anwendbar. Gegenüber einem Verbraucher gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen des Staates, in dem er seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, eingeschränkt werden.
§ 11 Teilnichtigkeit
Sollten Bestimmungen dieses Vertrages rechtsunwirksam, ungültig und/oder nichtig sein oder im Laufe ihrer Dauer werden, so berührt dies die Rechtswirksamkeit und die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragspartner verpflichten sich in diesem Fall, die (rechtsunwirksame, ungültige und/oder nichtige gewordene) Bestimmung durch eine solch ersetzen, die rechtswirksam und gültig ist und ihrer wirtschaftlichen Auswirkung der ersetzten Bestimmung - soweit als möglich und rechtlich zulässig entspricht.
§ 12 Datenschutz, Adressänderung und Urheberrecht
Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass die im Kaufvertrag enthaltenen personenbezogenen Daten in Erfüllung dieses Vertrages von GoPure automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden. Der Kunde ist verpflichtet, Änderungen seiner Wohn- oder Geschäftsadresse der GoPure bekanntzugeben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekannt gegebene Adresse gesendet werden. Technische Inhalte, Design und Layout von Anlagen, elektronischen oder ausgedruckten Unterlagen sind und bleiben ebenso wie Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen und dergleichen stets geistiges Eigentum der GoPure, der Kunde erhält daran keine wie immer gearteten Nutzungs- oder Verwertungsrechte. Für Wiederverkäufer gilt bei Auflösung geschäftlichen Beziehung mit GoPure eine sofortige Rückgabepflicht aller Unterlagen.
§ 13 Schlussbestimmungen
Alle Erklärungen rechtsverbindlicher Art aufgrund dieses Vertrages haben schriftlich an die zuletzt schriftlich bekannt gegebene Adresse des jeweils anderen Vertragspartners zu erfolgen. Wird eine Erklärung an die zuletzt schriftlich bekannt gegebene Adresse übermittelt, so gilt diese dem jeweiligen Vertragspartner als zugegangen. Die Bezeichnung der für die einzelnen Kapitel gewählten Überschriften dient einzig und allein der Übersichtlichkeit und ist daher nicht zur Auslegung dieses Vertrages heranzuziehen. Die Abtretung einzelner Rechte und Pflichten aus diesen AGB sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des anderen Vertragspartners gestattet.